KfW Zuschuss für Zusatzabsicherungen
Als Investitionskosten werden sämtliche Maßnahmen inklusive der Montage und der Mehrwertsteuer betrachtet.
Die Staffelung der Zuschussbeträge ab dem 15.09.2017 beträgt
20% für die ersten 1.000,- Euro Ihrer Investition und
10% für jeden weiteren Euro
Für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.
Hier gelangen Sie direkt zum Förderprgramm Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss - Einbruchschutz
Wir unterstützen Sie von der Antragstellung bis zum Erhalt des Zuschusses. Für die Abwicklung sind zwei kurze Termine erforderlich.
1. Termin (nach oder im Zuge der Beauftragung im Haus):
Erstellung eines Kundenkontos im KfW-Portal und anschließendes Identifikationsverfahren (z.B. per Postident)
2. Termin (nach Erhalt der Rechnung über die durch uns erfolgte Montage):
Abschluss des Verfahrens mit der Bestätigung nach Durchführung inklusive Einsendung der Rechnugsbelege